Voraussetzungen
- Alle Teilnehmer am Osteoporose Funktionstraining sind auch Mitglied im BfO (Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose) und damit unfallversichert. Jedes Mitglied bekommt
außerdem viertelj. das Gesundheitsmagazin "Osteoporose".
Jahresbeitrag für den BfO: 30,00 €. Der Jahresbeitrag für den BfO wird ab 2025 von 30,00 € auf 36,00 € angehoben.
- Beitrittsanträge sind bei der Gruppenleitung erhältlich.
- Um den Kostenzuschuss der Krankenkassen zum Funktionstraining zu erhalten, muss eine vom Arzt ausgefüllte "Verordnung" (Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining) von
der Krankenkasse genehmigt werden. Das Formular ist ebenfalls bei der Gruppenleitung erhältlich.
Monatsbeitrag für alle Teilnehmer der Selbsthilfegruppe am Funktionstraining:
- mit ärztlicher Verordnung und mit Krankenkassenzuschuss = € 14,00
- Privat Versicherte (Bestätigung kann am Jahresende ausgestellt werden)
= € 28,00
- Soweit Platz in den Gruppen vorhanden, ist die Teilnahme am Funktionstraining auch zweimal in der Woche möglich (soweit vom Arzt verordnet!).
- Bei der Festlegung der Beiträge sind wir von einer regelmäßigen und möglichst lückenlosen Teilnahme an den wöchentlichen Terminen ausgegangen. Die Krankenkassen bezahlen den
Zuschuss zum Funktionstraining auch nur für tatsächlich absolvierte Kursstunden! Die Teilnehmer verpflichten sich deshalb zu einer möglichst regelmäßigen Teilnahme am
Funktionstraining.
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Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Selbsthilfegruppe ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft im Bundesselbsthilfeverband (BfO) ist bis spätestens 30.09. zum Jahresende möglich.
Kündigung bitte schriftlich mit Terminangabe bei der Gruppenleitung abgeben!