Mitgliedschaft / Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen 

  1. Alle Teilnehmer am Osteoporose Funktionstraining sind auch Mitglied im BfO (Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose) und damit unfallversichert. Jedes Mitglied bekommt außerdem viertelj. das Gesundheitsmagazin "Osteoporose".
    Jahresbeitrag für den BfO: 30,00 €
  2. Beitrittsanträge sind bei der Gruppenleitung erhältlich.
  3. Um den Kostenzuschuss der Krankenkassen zum Funktionstraining zu erhalten, muss eine  vom Arzt ausgefüllte "Verordnung" (Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining)  von der Krankenkasse genehmigt werden.  Das Formular ist ebenfalls bei der Gruppenleitung erhältlich.

Monatsbeitrag für alle Teilnehmer der Selbsthilfegruppe am Funktionstraining:  

  • mit ärztlicher Verordnung und mit Krankenkassenzuschuss        =     €  14,00
  • mit ärztlicher Verordnung ohne Krankenkassenzuschuss           =     €  19,00
  • Privat Versicherte (Bestätigung kann am Jahresende ausgestellt werden)       =     €  28,00
  1. Soweit Platz in den Gruppen vorhanden, ist die Teilnahme am Funktionstraining auch zweimal in der Woche möglich (soweit vom Arzt verordnet!).
  2. Bei der Festlegung der Beiträge sind wir von einer regelmäßigen und möglichst lückenlosen Teilnahme an den wöchentlichen Terminen ausgegangen. Die Krankenkassen bezahlen den Zuschuss zum Funktionstraining auch nur für tatsächlich absolvierte Kursstunden! Die Teilnehmer verpflichten sich deshalb zu einer möglichst regelmäßigen Teilnahme am Funktionstraining.
  3. Kündigung
    Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Selbsthilfegruppe ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
    Die Kündigung der Mitgliedschaft im Bundesselbsthilfeverband (BfO) ist bis spätestens 30.09. zum Jahresende möglich.
    Kündigung bitte schriftlich mit Terminangabe bei der Gruppenleitung abgeben!