Voraussetzungen
- Alle Teilnehmer am Osteoporose Funktionstraining müssen auch Mitglied im BfO (Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose) werden und sind damit unfallversichert. Jedes Mitglied
bekommt außerdem viertelj. das Gesundheitsmagazin "Osteoporose".
Jahresbeitrag für den BfO: 30,00 €
- Beitrittsanträge sind bei der Gruppenleitung erhältlich.
- Um den Kostenzuschuss der Krankenkassen zum Funktionstraining zu erhalten, muss eine vom Arzt ausgefüllte "Verordnung" (Antrag auf Kostenübernahme für
Funktionstraining) von der Krankenkasse genehmigt werden. Das Formular ist ebenfalls bei der Gruppenleitung erhältlich.
Monatsbeitrag für alle Teilnehmer der Selbsthilfegruppe am Funktionstraining:
- mit ärztlicher Verordnung und mit Krankenkassenzuschuss = € 14,00
- mit ärztlicher Verordnung ohne Krankenkassenzuschuss = € 19,00
- Privat Versicherte (Bestätigung kann am Jahresende ausgestellt werden) =
€ 28,00
- Soweit Platz in den Gruppen vorhanden, ist die Teilnahme am Funktionstraining auch zweimal in der Woche möglich (soweit vom Arzt verordnet!).
- Bei der Festlegung der Beiträge sind wir von einer regelmäßigen und möglichst lückenlosen Teilnahme an den wöchentlichen Terminen ausgegangen. Die Krankenkassen bezahlen den
Zuschuss zum Funktionstraining auch nur für tatsächlich absolvierte Kursstunden! Die Teilnehmer verpflichten sich deshalb zu einer möglichst regelmäßigen Teilnahme am
Funktionstraining.
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Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Selbsthilfegruppe ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft im Bundesselbsthilfeverband (BfO) ist mit einer Frist von spätestens 6 Wochen zum Jahresende möglich.
Kündigung bitte schriftlich mit Terminangabe bei der Gruppenleitung abgeben!